
BAUFINANZIERUNG SÜDBADEN, Freiburg 2026 – Zinsen
12. Februar 2026
BAUFINANZIERUNG SÜDBADEN, Freiburg 2026 – Zinsen
12. Februar 2026Ab Mai 2026 treten neue EU‑Regelungen zum Energieausweis in Kraft.
Diese sollen für mehr Transparenz im Immobilienmarkt sorgen – gleichzeitig steigen die Anforderungen und der Aufwand bei Verkauf, Kauf und Finanzierung einer Immobilie.
Damit Sie bestens vorbereitet sind, fassen wir Ihnen die wichtigsten Punkte verständlich zusammen.
1. Was ändert sich grundsätzlich beim Energieausweis?
Neue Skala A–G
Die bekannte Skala von A+ bis H verschwindet. Ab Mai 2026 gilt ein neues, einheitliches EU‑System von A bis G.
- A: Gebäude mit nahezu null Emissionen
- G: die energetisch schlechtesten Gebäude eines Landes
Damit werden Unterschiede zwischen Immobilien viel deutlicher sichtbar.
Mehr Situationen, in denen ein Energieausweis Pflicht ist
Bisher benötigte man ihn bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung.
Neu hinzu kommen:
- Verlängerung bestehender Mietverträge
- größere Renovierungen am Gebäude
Der Energieausweis wird damit zu einem zentralen Dokument im gesamten Lebenszyklus einer Immobilie.
Erweiterte Pflichtinhalte
Künftig muss jeder Energieausweis – unabhängig von der Art – enthalten:
- Konkrete Sanierungsempfehlungen
- Deutlich detailliertere Energiekennwerte
- Klar nachvollziehbare Bewertungsgrundlagen
Der Ausweis wird dadurch informativer, aber auch aufwendiger in der Erstellung.
2. Was bedeutet das für den Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis bleibt zwar grundsätzlich bestehen, verliert aber an Bedeutung.
Wichtige Änderungen:
- Die Datenerhebung wird umfangreicher und muss fachlich korrekt sein.
- Für viele Gebäude kann künftig ein Verbrauchsausweis nicht mehr ausreichen, z. B. bei Mehrfamilienhäusern oder Gebäuden mit dezentralen Heizsystemen.
- Die bisher sehr einfachen und günstigen Online‑Verbrauchsausweise werden in dieser Form kaum noch möglich sein.
Erwartung in der Branche:
Die Erstellung wird aufwendiger, teurer und häufiger durch Fachleute durchgeführt werden müssen.
3. Noch ungeklärt: Was passiert mit alten Energieausweisen?
Energieausweise sind heute grundsätzlich 10 Jahre gültig.
Was aber passiert, wenn diese noch gültigen Ausweise in das neue EU‑System überführt werden sollen, ist in Deutschland noch nicht final geregelt.
Es stehen zwei Szenarien im Raum:
Szenario 1: Alte Ausweise gelten ab Mai 2026 nicht mehr beim Verkauf oder bei Vermietung.
→ Ein neuer Ausweis wäre verpflichtend.
Szenario 2: Alte Ausweise behalten ihre Restlaufzeit.
→ Der bestehende Ausweis bleibt gültig, solange kein Eigentümerwechsel oder größere Sanierung stattfindet.
Da es noch keinen endgültigen Gesetzestext gibt, herrscht momentan Unsicherheit.
4. Was bedeutet das für Verkäufer?
Risiko: alter Ausweis könnte ab Mai 2026 nicht mehr reichen
Wer plant, seine Immobilie 2026 oder später zu verkaufen, sollte frühzeitig prüfen, ob ein neuer Ausweis benötigt wird.
Transparenz wird größer – Preisabschläge möglich
Die neue Skala ist strenger. Immobilien, die energetisch schlechter abschneiden, könnten künftig schwieriger verkäuflich sein oder im Preis sinken.
Bußgelder bei fehlendem Ausweis
Fehlt bei Besichtigung oder Inserat ein gültiger Energieausweis, drohen hohe Strafen.
Empfehlung für Verkäufer:
- Schon jetzt prüfen, ob der aktuelle Ausweis noch ausreicht
Bei geplantem Verkauf ab 2026
5. Was bedeutet das für Käufer?
Mehr Klarheit – weniger Überraschungen
Die neuen Ausweise zeigen detailliert, welche Sanierungen in Zukunft notwendig werden.
Finanzierung wird planbarer – aber anspruchsvoller
Banken werden Energieeffizienz noch stärker berücksichtigen, da sie ein Risiko für Wertentwicklung und laufende Kosten darstellt.
Empfehlung für Käufer:
- Sanierungsbedarf früh einkalkulieren
- Bedarfsausweis bevorzugen, wenn Unsicherheiten bestehen
- Fördermöglichkeiten prüfen
- Finanzierung so planen, dass genug Spielraum für energetische Investitionen bleibt
6. Was bedeutet das für die Baufinanzierung allgemein?
Auch wenn Banken bisher noch keine offiziellen Anpassungen veröffentlicht haben, ist klar:
- Energieeffizienz ist ein Bewertungsfaktor bei der Kreditentscheidung.
- Immobilien mit schlechter Energieklasse könnten schlechter bewertet werden.
- Sanierungsdarlehen und zusätzliche Finanzierungsbausteine werden häufiger benötigt.
Mehr Unterlagen werden für Kreditanträge erforderlich sein.
7. Unsere Empfehlung für Sie
Für Käufer
- Energieausweis immer prüfen – am besten einen Bedarfsausweis verlangen
- Sanierungsbudget einplanen
- Finanzierung entsprechend ausrichten
Für Verkäufer
- Energieausweis auf Aktualität prüfen
- Verkauf nicht bis zur letzten Minute hinauszögern
- energetische Maßnahmen mitbedenken
Für Eigentümer allgemein
- energetische Verbesserungen rechtzeitig planen
- Unterlagen vollständig halten
- Beratung frühzeitig einholen
Wir begleiten Sie durch die neuen Anforderungen
Die neuen EU‑Regeln bringen Veränderungen, aber auch Chancen:
Mehr Transparenz, bessere Planbarkeit und ein klarer Blick auf die energetische Zukunft Ihrer Immobilie.
Wir unterstützen Sie dabei, die richtige Entscheidung zu treffen bei der Finanzierung.
Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich, verständlich und vorausschauend.
