Ein Haus mit Charakter, aber mit Energieeffizienzklasse G. Ein Kaufpreis, der passt – und ein Sanierungsstau, der die Finanzierung kippen lässt. Genau an dieser Stelle setzt das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ an, und genau hier hat sich Anfang August 2026 etwas Grundlegendes verändert.
Das Programm mit der Nummer 308 richtet sich an Familien, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen und selbst bewohnen möchten. Gefördert wird über einen zinsverbilligten Kredit – nicht über einen Zuschuss. Seit dem 3. August 2026 gelten dabei zwei wesentliche Neuerungen: höhere Kredithöchstbeträge und eine zweite, deutlich praxisnähere Variante, die energetische Sanierungsauflage zu erfüllen.
Was sich geändert hat
Alt und neu im direkten Vergleich
Die auffälligste Änderung betrifft die Kredithöhe. Sie ist weiterhin nach der Anzahl der Kinder im Haushalt gestaffelt, liegt aber auf einem deutlich höheren Niveau:
Maximale Kredithöhe je Antrag – bisher (durchgestrichen) und seit dem 3. August 2026.
Mindestens ebenso wichtig ist die zweite Änderung. Bisher musste die gekaufte Immobilie innerhalb der Sanierungsfrist auf den Standard Effizienzhaus 70 EE gebracht werden – ein Gesamtergebnis, das bei einem unsanierten Altbau ein umfassendes Maßnahmenpaket voraussetzt und sich vorab nur mit Fachplanung sicher kalkulieren lässt. Seit dem 3. August 2026 gibt es einen zweiten Weg.
| Kriterium | bis 2. August 2026 | seit 3. August 2026 |
|---|---|---|
| Kredit bei 1 Kind | 100.000 € | 140.000 € |
| Kredit bei 2 Kindern | 125.000 € | 160.000 € |
| Kredit ab 3 Kindern | 150.000 € | 180.000 € |
| Sanierungsziel | nur Effizienzhaus 70 EE | Effizienzhaus 85 EE bzw. Effizienzhaus Denkmal EE – oder festgelegte energetische Einzelmaßnahmen |
| Sanierungsfrist | 54 Monate ab Zusage | unverändert 54 Monate |
| Einkommensgrenze | 90.000 € + 10.000 € je weiterem Kind | unverändert |
| Objektanforderung | Energieeffizienzklasse F, G oder H | unverändert |
Der Sanierungsweg wird zum Baukasten
Einzelmaßnahmen statt Gesamtstandard
Die neue Variante erlaubt es, die geforderte energetische Sanierung durch die Umsetzung mehrerer festgelegter Einzelmaßnahmen nachzuweisen. Maßgeblich sind dabei die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die KfW nennt dafür diese Maßnahmen:
- Heizungstausch mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien
- Fenstertausch nach den Anforderungen der BEG EM
- Fassadendämmung nach den Anforderungen der BEG EM
- Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke
Der Unterschied zur bisherigen Regelung ist nicht nur technischer Natur, sondern vor allem planerischer: Ein Effizienzhaus-Standard ist ein Rechenergebnis für das gesamte Gebäude. Einzelmaßnahmen dagegen sind einzeln beauftragbar, einzeln kalkulierbar und einzeln nachweisbar. Für den Nachweis genügt bei dieser Variante grundsätzlich die Fachunternehmererklärung des ausführenden Betriebes – während beim Effizienzhaus-Weg die Einbindung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz verpflichtend bleibt.
Wichtig zur Einordnung: Es genügt nicht, irgendeine beliebige Einzelmaßnahme umzusetzen. Die KfW spricht ausdrücklich von der Umsetzung mehrerer Einzelmaßnahmen aus dem festgelegten Katalog. Welcher Umfang im konkreten Fall trägt, gehört vor der Antragstellung geklärt – nicht danach.
Wer gefördert werden kann
Die Voraussetzungen im Überblick
- Im Haushalt lebt bei Antragstellung mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
- Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei höchstens 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor der Antragstellung – bei einem Antrag im Jahr 2026 also der Durchschnitt der Jahre 2024 und 2023.
- Die Immobilie ist zum Zeitpunkt des Antrags laut gültigem Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft.
- Das Objekt wird selbst genutzt.
- Im künftigen Haushalt besteht kein weiteres Wohneigentum in Deutschland – auch nicht vermietet, unentgeltlich überlassen, per Nießbrauch genutzt oder leerstehend.
Worauf es in der Praxis ankommt
Drei Punkte, die über die Förderung entscheiden
- Die Reihenfolge. Der Antrag ist vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags über ein frei wählbares Finanzierungsinstitut zu stellen. Der Kaufvertragsabschluss gilt als Vorhabenbeginn – wer zuerst unterschreibt und danach den Antrag stellt, verliert die Förderfähigkeit. In einem Markt, in dem Kaufentscheidungen schnell fallen müssen, ist das der häufigste Stolperstein.
- Die Sanierungsfrist. Das Sanierungsziel ist innerhalb von 54 Monaten ab der Förderzusage zu erreichen und nachzuweisen. Wird es nicht erreicht, erhöht sich der Sollzinssatz um einen Prozentpunkt pro Jahr – aus einem günstigen Förderkredit wird dann eine teure Finanzierung über eine lange Laufzeit.
- Die technische Prüfung des Objekts. Energieausweisklasse, realistischer Sanierungsumfang und der passende Nachweisweg gehören zusammen betrachtet, und zwar bevor eine Zusage im Raum steht. Erst daraus ergibt sich, ob der Effizienzhaus-Weg oder die Einzelmaßnahmen-Variante der tragfähigere ist.
Und die Konditionen?
„Jung kauft Alt“ ist ein zinsverbilligter Kredit ohne Tilgungszuschuss. Angeboten werden Laufzeitvarianten bis 10, bis 25 und bis 35 Jahre mit tilgungsfreien Anlaufjahren; bei den längeren Varianten ist der Zinssatz für die ersten zehn Jahre festgeschrieben. Die konkreten Zinssätze legt die KfW tagesaktuell fest und verändert sie regelmäßig – belastbar ist deshalb nur die Kondition, die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung gilt.
Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, solange die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Gerade für die Sanierungsseite eröffnet das zusätzliche Spielräume, die in der Gesamtkalkulation oft übersehen werden.
„Wer eine Bestandsimmobilie kauft, kauft immer zwei Dinge: das Haus und den Sanierungsplan dazu. Seit August lässt sich der zweite Teil in Etappen denken. Was sich nicht in Etappen denken lässt, ist die Reihenfolge – der Förderantrag gehört vor den Notartermin, nicht danach.“
Geschäftsführer Oliver Brand, Baufi-Zentrum Baden GmbH
Unser Fazit
Die Anhebung der Kreditbeträge ist die Schlagzeile – der gelockerte Sanierungsweg ist die eigentliche Nachricht. Für Familien in Südbaden, die vor der Wahl zwischen einem teuren Neubau und einem bezahlbaren, aber unsanierten Bestandsobjekt stehen, verschiebt sich die Rechnung damit spürbar. Vorausgesetzt, die förderrechtlichen Zeitpunkte werden eingehalten und der Sanierungsbedarf wird vor dem Notartermin realistisch bewertet.
Passt „Jung kauft Alt“ zu Ihrem Vorhaben?
Wir prüfen mit Ihnen Einkommensgrenze, Objektvoraussetzungen und den passenden Sanierungsweg – rechtzeitig vor dem Kaufvertrag und eingebettet in Ihre Gesamtfinanzierung.
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