
Bauzinsen-Update 28.11.2025 – so finanzieren Sie in Freiburg & Bad Krozingen +KfW 55 Energieeffizienzhaus Förderprogramm Update
28. November 2025
Schon in Adventsstimmung – oder bereit für Ihre Baufinanzierung 2026?
4. Dezember 2025
Bauzinsen-Update 28.11.2025 – so finanzieren Sie in Freiburg & Bad Krozingen +KfW 55 Energieeffizienzhaus Förderprogramm Update
28. November 2025
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4. Dezember 2025KfW-EH55-Förderung – Wie geht es voraussichtlich in 2026 weiter!
Informationen zur Presseerklärung vom 27.11.2025 der KfW zum Förderprogramm Start: 16.12.2025
Aktuelle Neuigkeiten zu den Konditionen:
Der Zinssatz wird am Tag des Förderstarts auf den Seiten der KfW abrufbar sein. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35 Jahre. Die Zinsbindungsfrist beträgt maximal 10 Jahre. Die Mittel für die Förderung werden einmalig bereitgestellt. Der Kreditbetrag muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden. Die Abruffrist kann maximal bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Förderung ist befristet und endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind.
Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden, Kommunen können einen Zuschuss von 5 Prozent erhalten. Wohngebäude müssen im Effizienzhausstandard 55 mit einer Wärmeerzeugung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien geplant sein. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. sind förderfähig. Es muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.
Quelle: Homepage Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 27.11.2025
Effizienzhaus 55-Neubauten startet am 16. Dezember 2025 aus der
Presseerklärung der KfW vom 27.11.2025
Bund und KfW reaktivieren kurzfristig die Förderung für Neubauten im Effizienzhaus-55-Standard, um den aktuellen Bauüberhang im Wohnungsbau zu reduzieren.
Ziel der Förderung
Gefördert werden vor allem bereits geplante, aber noch nicht gestartete Neubauprojekte, damit diese trotz gestiegener Kosten wirtschaftlich realisiert werden können und zusätzlicher Wohnraum entsteht.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden, die den Effizienzhaus-55-Standard erreichen und vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt oder ein anzeigepflichtiges Vorhaben der Baubehörde bereits bekannt ist.
Konditionen der KfW-Förderkredite
Pro Wohneinheit können bis zu 100.000 Euro als Förderkredit beantragt werden. Die Zinsen werden aus Bundesmitteln verbilligt, die genaue Kondition legt die KfW zum Programmstart fest. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 35 Jahre, die Zinsbindung kann bis zu zehn Jahre betragen.
Förderung für Kommunen und Nichtwohngebäude
Auch Nichtwohngebäude können über das Programm gefördert werden. Kommunale Gebietskörperschaften können alternativ einen Zuschuss in Höhe von 5 Prozent direkt bei der KfW beantragen.
Wichtige Fristen und Starttermin
Anträge müssen vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Liefer- und Leistungsverträge sowie Kaufverträge dürfen frühestens ab dem 16. Dezember 2025 abgeschlossen werden, damit die Förderung möglich ist. Mit den Bauarbeiten vor Ort darf ebenfalls erst ab diesem Datum begonnen werden.
Befristung und Budget
Die Förderung ist zeitlich befristet und steht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Bundesmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Weitere Informationen bei der KfW
Alle Detailinformationen zur Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ fragen Sie gern BEI UNS an und finden Sie direkt auf der KfW-Seite.
Fördermittel 2025: Startimpuls mit begrenztem Volumen
Für das Jahr 2025 sind im Bundeshaushalt rund 59 Mio. Euro zur Förderung von EH55-Neubauten eingestellt.
Die Gelder sollen vor allem helfen, bereits genehmigte Bauvorhaben anzustoßen, die durch gestiegene Kosten und Zinsen ins Stocken geraten sind.
Branchennahe Plattformen betonen übereinstimmend: 2025 sorgt für ein Signal, nicht für ein breites Förderprogramm. Das Hauptziel ist die Stabilisierung des Neubausektors.
Fördermittel 2026: rund 800 Mio. Euro – vorgesehen, aber noch nicht endgültig beschlossen
Für das Jahr 2026 wird eine deutliche Aufstockung der EH55-Förderung angestrebt. Laut Branchenseiten und Immobilienwirtschaft (u. a. ZIA, GdW, Kredit- und Vermittlerplattformen) sind im Haushaltsentwurf 2026 rund 800 Mio. Euro vorgesehen.
Wesentlich für die korrekte Einordnung:
- Die Summe ist aktuell im Haushaltsentwurf eingeplant.
- Der Haushaltsausschuss hat die Mittel vorgesehen, aber
- der Bundeshaushalt 2026 ist noch nicht endgültig beschlossen.
Das bedeutet: Die Finanzierungssumme gilt als politisch gewollt und sehr wahrscheinlich – ihre Freigabe hängt jedoch vom finalen Beschlussverfahren ab.
Nach Einschätzung der Wohnungswirtschaft könnten mit diesem Volumen bis zu 51.000 Wohneinheiten
im EH55-Standard realisiert werden. Dies verdeutlicht die Relevanz der geplanten Mittel.
Fördermodell: Zinsverbilligte Kredite statt Zuschüsse
Die EH55-Förderung wird nach aktuellem Planungsstand ausschließlich als Kreditförderung über die KfW umgesetzt – ohne Zuschüsse.
Das bedeutet für Bauherren:
- Zinsverbesserungen stehen im Mittelpunkt.
- Tilgungszuschüsse sind derzeit nicht vorgesehen.
- Förderkredite eignen sich besonders für solide finanzierte Projekte, bei denen eine Zinsvergünstigung die Gesamtbelastung reduziert.
Technische Fördervoraussetzungen: Klar definiert
1. Baugenehmigung vor Antragstellung
Nur Neubauten mit bereits erteilter Genehmigung können gefördert werden. Das schafft Verbindlichkeit und verhindert spekulative Vorab-Anträge.
2. 100 % erneuerbare Wärmeversorgung
Förderfähig ist nur, wer vollständig auf erneuerbare Energien setzt:
- Wärmepumpe
- Biomasse
- Fernwärme aus erneuerbarer Erzeugung
- Keine Gas- oder Ölheizungen, keine Hybridanlagen
Damit unterstützt die Förderung aktiv die Wärmewende.
3. Effizienzhaus-55-Standard muss nachgewiesen werden
Der Primärenergiebedarf darf maximal 55 % eines Referenzgebäudes betragen, nachgewiesen durch einen Energieeffizienz-Experten oder eine Energieeffizienz-Expertin.
Was bedeutet das für Bauherren?
Die wichtigste Erkenntnis:
- 2025 ist ein Jahr begrenzter Fördermittel.
- 2026 könnte – nach endgültigem Beschluss – ein Jahr mit breiterer Förderung werden.
Gut vorbereitet ist, wer bereits jetzt:
- eine förderfähige Energieversorgung plant,
- den EH55-Standard in die Bauplanung integriert,
- und die Baugenehmigung frühzeitig sicherstellt.
Mit Blick auf die mögliche Förderfreigabe 2026 lohnt sich eine strategische Vorplanung.
Empfehlung des Baufi-Zentrum Baden
1. Fördercheck frühzeitig durchführen
Wir prüfen für Sie, ob Planung, Technik und Genehmigung für EH55 geeignet sind.
2. Finanzierung standfest aufstellen
Planen Sie Ihre Finanzierung so, dass sie auch ohne Förderung tragfähig bleibt – besonders für 2025.
3. 2026 im Blick behalten
Die vorgesehenen 800 Mio. Euro eröffnen erhebliches Potenzial, sind aber noch nicht final beschlossen. Wer frühzeitig plant, hat später Vorteile.
4. Kombinationen klug nutzen
Wir prüfen für Sie alternative und ergänzende Förderprogramme (KfW, Länderprogramme, Energieeffizienz-Boni), damit Ihre Finanzierung optimal aufgestellt ist.
Fazit
Mit der Reaktivierung der EH55-Förderung unterstützt die Bundesregierung den energieeffizienten Neubau gleich zweifach:
Begrenzte Mittel 2025 sorgen für den Startimpuls, während die vorgesehenen – aber noch nicht endgültig beschlossenen – 800 Mio. Euro für 2026 auf eine breitere Förderung hoffen lassen.
Wer jetzt energieeffizient plant, erneuerbare Wärme einsetzt und die Finanzierungsstruktur früh klärt, stellt sein Bauvorhaben auf ein zukunftsfähiges Fundament. Das Baufi-Zentrum Baden begleitet Sie dabei umfassend und vorausschauend.
