
BAUFINANZIERUNG TOP ZINSEN SÜDBADEN, FREIBURG 11.05.2026
11. Mai 2026
BAUFINANZIERUNG TOP ZINSEN SÜDBADEN, FREIBURG 11.05.2026
11. Mai 2026Energieausweis-Reform:
Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren
– was jetzt gilt
Im Februar haben wir Sie über die bevorstehenden Änderungen beim Energieausweis informiert. Seitdem hat sich viel bewegt – und wenig entschieden. Hier ist der aktuelle Stand.
Was seit Februar 2026 passiert ist – die Chronologie der Verzögerungen
Die EU hatte Deutschland eine klare Deadline gesetzt: Bis zum 29. Mai 2026 musste die überarbeitete Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umgesetzt werden. Dieser Termin ist, Stand heute, nicht eingehalten worden.
Was ist passiert? Schauen wir uns die Entwicklungen der letzten Monate an:
Kurzum: Deutschland verfehlt die EU-Umsetzungsfrist. Das liegt nicht an mangelndem Willen, sondern an der Komplexität des Themas, koalitionsinternen Abstimmungen und dem Wunsch der Bundesregierung, die Länder und Verbände ausreichend einzubinden – damit die neuen Regeln am Ende auch praktikabel sind.
Was im neuen Referentenentwurf zum Energieausweis steht
Der Referentenentwurf vom 5. Mai 2026 liefert erstmals konkrete Hinweise, was sich beim Energieausweis tatsächlich verändern wird. Die wichtigsten Punkte:
Mehr Pflichtinhalte, höhere Anforderungen
Die Anforderungen an den Inhalt von Energieausweisen werden laut Entwurf erheblich ausgeweitet. Künftig müssen detailliertere Energiekennwerte, konkrete Sanierungsempfehlungen und eine nachvollziehbare Bewertungsgrundlage Bestandteil jedes Ausweises sein. Die Erstellung wird damit aufwendiger – und anspruchsvoller für Aussteller.
Neue Unterscheidung: Bilanzierungs- vs. Verbrauchsausweis
Der Entwurf differenziert künftig klarer zwischen Energieausweisen auf Basis einer energetischen Bilanzierung und solchen auf Basis des erfassten Verbrauchs. Für Nichtwohngebäude soll grundsätzlich nur noch der aufwendigere Bedarfsausweis zulässig sein. Bei Wohngebäuden bleibt die Wahlfreiheit erhalten – aber mit strengeren Anforderungen an die Verbrauchsdaten: Der erfasste Zeitraum wird auf 24 Monate verkürzt, und die letzte Abrechnung darf maximal 15 Monate zurückliegen.
Die neue EU-Skala kommt – aber nicht sofort
In unserem Februar-Artikel hatten wir über die neue einheitliche EU-Skala von A bis G berichtet, die die bekannte A+ bis H Skala ablösen soll. Der Entwurf bestätigt: Die Energieeffizienzklassen für Wohngebäude bleiben im ersten Schritt unverändert. Die Begründung enthält aber eine klare Ankündigung: Eine grundlegende Überarbeitung der Energieausweis-Regeln soll „bei nächster Gelegenheit“ erfolgen. Die neue EU-Skala ist also auf dem Weg – aber nicht ab Juli 2026.
Was sich sofort ändert – und was noch nicht
Die entscheidende Frage für alle, die gerade ein Objekt kaufen, verkaufen oder finanzieren wollen: Was gilt heute, was gilt morgen?
- Energieausweise nach aktuellem GEG-Standard sind vollumfänglich gültig
- Bestehende Ausweise behalten ihre 10-jährige Gültigkeitsdauer
- Kein Austauschzwang für noch laufende Ausweise
- Bedarfs- und Verbrauchsausweis weiterhin beantragbar
- A+ bis H Skala bleibt vorerst bestehen
- Erweiterte Pflichtinhalte im Energieausweis
- Strengere Datengrundlage beim Verbrauchsausweis
- Bedarfsausweis Pflicht für Nichtwohngebäude
- Höhere Dokumentationspflichten für Aussteller
- Ausweispflicht auch bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Sanierungen
Was das für Käufer, Verkäufer und Eigentümer bedeutet
Für Verkäufer: Jetzt handeln lohnt sich
Wer plant, eine Immobilie im Jahr 2026 zu verkaufen, und dessen Energieausweis demnächst abläuft oder noch nicht vorhanden ist: Jetzt einen neuen Ausweis nach aktuellem Standard zu beantragen kann sinnvoll sein. So sichern Sie sich 10 Jahre Gültigkeit nach heutigen, vergleichsweise einfacheren Anforderungen – bevor die aufwendigeren Vorschriften des GModG greifen.
Für Käufer: Energieausweis kritisch lesen
Die Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren ändert nichts an einer Tatsache, die wir bereits im Februar betont haben: Banken berücksichtigen die Energieeffizienz eines Gebäudes bei der Kreditentscheidung bereits heute. Ein schlechter Energieausweis kann die Finanzierbarkeit erschweren oder den Beleihungswert reduzieren. Wer unsicher ist, sollte schon vor der Objektbindung mit uns sprechen.
Für Eigentümer: Bestand wahren, Zukunft planen
Die Richtung ist klar: Energetisch schlechte Gebäude werden mittel- und langfristig schwieriger zu verkaufen sein und stärkeren Preisabschlägen unterliegen. Die Verschiebung des Gesetzes gibt zusätzlich Zeit zur Vorbereitung – etwa zur Planung von Sanierungsmaßnahmen, zur Beantragung von Fördermitteln über KfW oder L-Bank oder zur frühzeitigen Finanzierungsplanung für energetische Investitionen.
Unser Fazit: Ruhe bewahren – aber vorbereitet bleiben
Das Gebäudemodernisierungsgesetz kommt. Die neue EU-Energieausweis-Skala kommt. Nur der genaue Zeitplan steht noch nicht endgültig fest. Was sich mit Sicherheit sagen lässt:
- Bestehende Energieausweise bleiben gültig – kein Austauschzwang, keine rückwirkenden Pflichten.
- Jetzt ausgestellte Ausweise sichern Ihnen 10 Jahre Gültigkeit nach heutigem Standard.
- Die Anforderungen steigen – wer jetzt plant, hat mehr Spielraum als wer wartet.
- Banken bewerten Energieeffizienz bereits heute – das ist relevant für Ihre Finanzierung.
- Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald das GModG verabschiedet ist und klare Details feststehen.
Sie haben Fragen zu Ihrem konkreten Vorhaben – Kauf, Verkauf oder Anschlussfinanzierung? Wir helfen Ihnen, die energetischen Anforderungen in Ihrer Finanzierungsplanung richtig einzuordnen.
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