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Baufinanzierung Zinsen, TOP Zinsen, Bad Krozingen

BAUFINANZIERUNG TOP ZINSEN SÜDBADEN, FREIBURG 11.05.2026

11. Mai 2026
Baufinanzierung Zinsen, TOP Zinsen, Bad Krozingen

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11. Mai 2026
Update: Energieausweis 2026 – Was das Bundesbauministerium bisher getan hat | Baufi-Zentrum Baden
| Ratgeber Baufinanzierung
Ratgeber · Energieausweis Update Mai 2026

Energieausweis-Reform:
Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren
– was jetzt gilt

Im Februar haben wir Sie über die bevorstehenden Änderungen beim Energieausweis informiert. Seitdem hat sich viel bewegt – und wenig entschieden. Hier ist der aktuelle Stand.

Update zum Artikel vom Februar 2026 Stand: Mai 2026 Lesezeit: ca. 4 Minuten
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Dieser Artikel ist ein Update zu unserem Beitrag „Wichtige Änderungen beim Energieausweis“ vom Februar 2026. Die Grundlagen der geplanten Reform haben wir dort ausführlich erklärt. Hier ergänzen wir den aktuellen Sachstand: Was hat das Bundesbauministerium bisher getan? Warum verzögert sich die Umsetzung? Und was bedeutet das konkret für Sie? Hier der Ursprungsartikel mit geplanten Details zum Energieausweis
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Was seit Februar 2026 passiert ist – die Chronologie der Verzögerungen

Die EU hatte Deutschland eine klare Deadline gesetzt: Bis zum 29. Mai 2026 musste die überarbeitete Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umgesetzt werden. Dieser Termin ist, Stand heute, nicht eingehalten worden.

Was ist passiert? Schauen wir uns die Entwicklungen der letzten Monate an:

Dez
Dezember 2025
Koalitionsausschuss beschließt Zeitplan: CDU/CSU und SPD einigen sich darauf, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz zu ersetzen. Geplant: Eckpunkte bis Ende Januar 2026, Kabinettsbeschluss Ende Februar 2026.
Feb
24. Februar 2026
Eckpunkte werden vorgestellt – aber nur Eckpunkte: Die Koalitionsfraktionen präsentieren erste inhaltliche Weichenstellungen, darunter die Abschaffung der 65-Prozent-Regel für Heizungen. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt zu diesem Zeitpunkt nicht vor.
Apr
April 2026
Mehrfache Verschiebungen: Der Kabinettsbeschluss, der ursprünglich für Mitte April geplant war, verzögert sich wiederholt. Das Finanzministerium blockiert zeitweise die Ressortabstimmung. Verbände und Bundesländer sollen gehört werden.
5. Mai
5. Mai 2026
Referentenentwurf kommt endlich: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie legt den Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz in die Ressortabstimmung. Erstmals liegen konkrete Details zur geplanten Neuregelung vor.
13. Mai
13. Mai 2026 (anvisiert)
Kabinettsbeschluss geplant: Nach aktuellem Stand soll das Kabinett heute über den Entwurf beschließen. Danach müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.
?
Frühestens Herbst 2026
Inkrafttreten realistisch: Eine finale Verabschiedung vor dem ursprünglich angestrebten 1. Juli 2026 gilt unter Experten als äußerst unwahrscheinlich. Realistisch ist ein Inkrafttreten im Herbst 2026.

Kurzum: Deutschland verfehlt die EU-Umsetzungsfrist. Das liegt nicht an mangelndem Willen, sondern an der Komplexität des Themas, koalitionsinternen Abstimmungen und dem Wunsch der Bundesregierung, die Länder und Verbände ausreichend einzubinden – damit die neuen Regeln am Ende auch praktikabel sind.

02

Was im neuen Referentenentwurf zum Energieausweis steht

Der Referentenentwurf vom 5. Mai 2026 liefert erstmals konkrete Hinweise, was sich beim Energieausweis tatsächlich verändern wird. Die wichtigsten Punkte:

Mehr Pflichtinhalte, höhere Anforderungen

Die Anforderungen an den Inhalt von Energieausweisen werden laut Entwurf erheblich ausgeweitet. Künftig müssen detailliertere Energiekennwerte, konkrete Sanierungsempfehlungen und eine nachvollziehbare Bewertungsgrundlage Bestandteil jedes Ausweises sein. Die Erstellung wird damit aufwendiger – und anspruchsvoller für Aussteller.

Neue Unterscheidung: Bilanzierungs- vs. Verbrauchsausweis

Der Entwurf differenziert künftig klarer zwischen Energieausweisen auf Basis einer energetischen Bilanzierung und solchen auf Basis des erfassten Verbrauchs. Für Nichtwohngebäude soll grundsätzlich nur noch der aufwendigere Bedarfsausweis zulässig sein. Bei Wohngebäuden bleibt die Wahlfreiheit erhalten – aber mit strengeren Anforderungen an die Verbrauchsdaten: Der erfasste Zeitraum wird auf 24 Monate verkürzt, und die letzte Abrechnung darf maximal 15 Monate zurückliegen.

Die neue EU-Skala kommt – aber nicht sofort

In unserem Februar-Artikel hatten wir über die neue einheitliche EU-Skala von A bis G berichtet, die die bekannte A+ bis H Skala ablösen soll. Der Entwurf bestätigt: Die Energieeffizienzklassen für Wohngebäude bleiben im ersten Schritt unverändert. Die Begründung enthält aber eine klare Ankündigung: Eine grundlegende Überarbeitung der Energieausweis-Regeln soll „bei nächster Gelegenheit“ erfolgen. Die neue EU-Skala ist also auf dem Weg – aber nicht ab Juli 2026.

Was das bedeutet: Die in unserem Februarartikel beschriebenen Veränderungen beim Energieausweis kommen – aber in zwei Stufen. Die erste Stufe bringt mehr Inhalt und höhere Anforderungen. Die zweite Stufe, mit der neuen A bis G Skala und der vollständigen EU-Harmonisierung, folgt später. Wann genau, ist noch offen.
03

Was sich sofort ändert – und was noch nicht

Die entscheidende Frage für alle, die gerade ein Objekt kaufen, verkaufen oder finanzieren wollen: Was gilt heute, was gilt morgen?

Jetzt noch gültig
  • Energieausweise nach aktuellem GEG-Standard sind vollumfänglich gültig
  • Bestehende Ausweise behalten ihre 10-jährige Gültigkeitsdauer
  • Kein Austauschzwang für noch laufende Ausweise
  • Bedarfs- und Verbrauchsausweis weiterhin beantragbar
  • A+ bis H Skala bleibt vorerst bestehen
Kommt mit dem GModG
  • Erweiterte Pflichtinhalte im Energieausweis
  • Strengere Datengrundlage beim Verbrauchsausweis
  • Bedarfsausweis Pflicht für Nichtwohngebäude
  • Höhere Dokumentationspflichten für Aussteller
  • Ausweispflicht auch bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Sanierungen
Solange das GModG nicht final verabschiedet ist, gelten die heutigen Regeln unverändert. Es besteht kein akuter Handlungsbedarf. Wer jetzt einen Energieausweis benötigt oder ausstellen lässt, erhält ein vollständig gültiges Dokument – das auch nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes noch seine Restlaufzeit behält.
04

Was das für Käufer, Verkäufer und Eigentümer bedeutet

Für Verkäufer: Jetzt handeln lohnt sich

Wer plant, eine Immobilie im Jahr 2026 zu verkaufen, und dessen Energieausweis demnächst abläuft oder noch nicht vorhanden ist: Jetzt einen neuen Ausweis nach aktuellem Standard zu beantragen kann sinnvoll sein. So sichern Sie sich 10 Jahre Gültigkeit nach heutigen, vergleichsweise einfacheren Anforderungen – bevor die aufwendigeren Vorschriften des GModG greifen.

Für Käufer: Energieausweis kritisch lesen

Die Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren ändert nichts an einer Tatsache, die wir bereits im Februar betont haben: Banken berücksichtigen die Energieeffizienz eines Gebäudes bei der Kreditentscheidung bereits heute. Ein schlechter Energieausweis kann die Finanzierbarkeit erschweren oder den Beleihungswert reduzieren. Wer unsicher ist, sollte schon vor der Objektbindung mit uns sprechen.

Für Eigentümer: Bestand wahren, Zukunft planen

Die Richtung ist klar: Energetisch schlechte Gebäude werden mittel- und langfristig schwieriger zu verkaufen sein und stärkeren Preisabschlägen unterliegen. Die Verschiebung des Gesetzes gibt zusätzlich Zeit zur Vorbereitung – etwa zur Planung von Sanierungsmaßnahmen, zur Beantragung von Fördermitteln über KfW oder L-Bank oder zur frühzeitigen Finanzierungsplanung für energetische Investitionen.

Unser Fazit: Ruhe bewahren – aber vorbereitet bleiben

Das Gebäudemodernisierungsgesetz kommt. Die neue EU-Energieausweis-Skala kommt. Nur der genaue Zeitplan steht noch nicht endgültig fest. Was sich mit Sicherheit sagen lässt:

  • Bestehende Energieausweise bleiben gültig – kein Austauschzwang, keine rückwirkenden Pflichten.
  • Jetzt ausgestellte Ausweise sichern Ihnen 10 Jahre Gültigkeit nach heutigem Standard.
  • Die Anforderungen steigen – wer jetzt plant, hat mehr Spielraum als wer wartet.
  • Banken bewerten Energieeffizienz bereits heute – das ist relevant für Ihre Finanzierung.
  • Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald das GModG verabschiedet ist und klare Details feststehen.

Sie haben Fragen zu Ihrem konkreten Vorhaben – Kauf, Verkauf oder Anschlussfinanzierung? Wir helfen Ihnen, die energetischen Anforderungen in Ihrer Finanzierungsplanung richtig einzuordnen.

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Hinweis: Alle Angaben basieren auf dem Stand vom Mai 2026 und spiegeln den aktuellen Diskussionsstand des Referentenentwurfs zum Gebäudemodernisierungsgesetz wider. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind möglich. Quellen: BBSR-GEG-Portal (bbsr-geg.bund.de), Öko-Zentrum NRW (oekozentrum.nrw), gmg-aktuell.de, energie-fachberater.de, energyausweis.de. Persönliche Beratung empfohlen.