
BAUFINANZIERUNG TOP ZINSEN SÜDBADEN, FREIBURG 11.05.2026
11. Mai 2026
BAUFINANZIERUNG TOP ZINSEN SÜDBADEN, FREIBURG 11.05.2026
11. Mai 2026Energieausweis-Reform:
Kabinett hat beschlossen –
was jetzt konkret gilt
Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Was das für Käufer, Verkäufer und Eigentümer jetzt konkret bedeutet – und wann das Gesetz endgültig in Kraft tritt.
Vom Referentenentwurf zum Kabinettsbeschluss – die Chronologie
Die EU hatte Deutschland eine klare Deadline gesetzt: Bis zum 29. Mai 2026 musste die überarbeitete Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umgesetzt werden. Diesen Termin hat Deutschland formal verfehlt – aber das Gesetzgebungsverfahren hat in den letzten Tagen erheblich an Fahrt aufgenommen. Hier ist die vollständige Chronologie:
Das Wichtigste in Kürze: Der Kabinettsbeschluss ist gefallen. Das GModG braucht keine Zustimmung des Bundesrates und ist als besonders eilbedürftig eingestuft. Ziel ist eine Verabschiedung durch den Bundestag noch vor der Sommerpause. Das bestehende GEG gilt als Übergangslösung bis spätestens 1. November 2026.
Was der Kabinettsbeschluss zum Energieausweis konkret enthält
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 13. Mai 2026 ist nun klar, was das GModG beim Energieausweis tatsächlich verändern wird. Gegenüber dem Referentenentwurf vom 5. Mai haben sich die Kerninhalte nicht grundlegend verändert. Die wichtigsten Punkte:
Mehr Pflichtinhalte, höhere Anforderungen
Die Anforderungen an den Inhalt von Energieausweisen werden laut Entwurf erheblich ausgeweitet. Künftig müssen detailliertere Energiekennwerte, konkrete Sanierungsempfehlungen und eine nachvollziehbare Bewertungsgrundlage Bestandteil jedes Ausweises sein. Die Erstellung wird damit aufwendiger – und anspruchsvoller für Aussteller.
Neue Unterscheidung: Bilanzierungs- vs. Verbrauchsausweis
Der Entwurf differenziert künftig klarer zwischen Energieausweisen auf Basis einer energetischen Bilanzierung und solchen auf Basis des erfassten Verbrauchs. Für Nichtwohngebäude soll grundsätzlich nur noch der aufwendigere Bedarfsausweis zulässig sein. Bei Wohngebäuden bleibt die Wahlfreiheit erhalten – aber mit strengeren Anforderungen an die Verbrauchsdaten: Der erfasste Zeitraum wird auf 24 Monate verkürzt, und die letzte Abrechnung darf maximal 15 Monate zurückliegen.
Die neue EU-Skala kommt – aber nicht sofort
In unserem Februar-Artikel hatten wir über die neue einheitliche EU-Skala von A bis G berichtet, die die bekannte A+ bis H Skala ablösen soll. Der Entwurf bestätigt: Die Energieeffizienzklassen für Wohngebäude bleiben im ersten Schritt unverändert. Die Begründung enthält aber eine klare Ankündigung: Eine grundlegende Überarbeitung der Energieausweis-Regeln soll „bei nächster Gelegenheit“ erfolgen. Die neue EU-Skala ist also auf dem Weg – aber nicht ab Juli 2026.
Was sich sofort ändert – und was noch nicht
Die entscheidende Frage für alle, die gerade ein Objekt kaufen, verkaufen oder finanzieren wollen: Was gilt heute, was gilt morgen?
- Energieausweise nach aktuellem GEG-Standard sind vollumfänglich gültig
- Bestehende Ausweise behalten ihre 10-jährige Gültigkeitsdauer
- Kein Austauschzwang für noch laufende Ausweise
- Bedarfs- und Verbrauchsausweis weiterhin beantragbar
- A+ bis H Skala bleibt vorerst bestehen
- Erweiterte Pflichtinhalte im Energieausweis
- Strengere Datengrundlage beim Verbrauchsausweis
- Bedarfsausweis Pflicht für Nichtwohngebäude
- Höhere Dokumentationspflichten für Aussteller
- Ausweispflicht auch bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Sanierungen
Was das für Käufer, Verkäufer und Eigentümer bedeutet
Für Verkäufer: Das Zeitfenster wird enger
Der Kabinettsbeschluss schafft Klarheit: Das GModG kommt, und mit ihm strengere Anforderungen an den Energieausweis. Wer eine Immobilie verkaufen möchte und dessen Energieausweis abgelaufen ist oder bald abläuft, sollte jetzt handeln. Ein Ausweis nach heutigem GEG-Standard sichert Ihnen 10 Jahre Gültigkeit – zu vergleichsweise einfacheren Anforderungen, als das GModG sie vorsieht.
Für Käufer: Energieausweis kritisch lesen
Der Kabinettsbeschluss ändert nichts an einer Tatsache, die wir bereits im Februar betont haben: Banken berücksichtigen die Energieeffizienz eines Gebäudes bei der Kreditentscheidung bereits heute. Ein schlechter Energieausweis kann die Finanzierbarkeit erschweren oder den Beleihungswert reduzieren. Zudem ist durch das GModG absehbar, dass energetisch schlechte Gebäude künftig noch stärker unter Druck geraten. Wer unsicher ist, sollte schon vor der Objektbindung mit uns sprechen.
Für Eigentümer: Richtung ist jetzt klar
Mit dem Kabinettsbeschluss steht fest: Die Anforderungen im Gebäudebereich werden schrittweise steigen. Energetisch schlechte Gebäude werden mittel- und langfristig schwieriger zu verkaufen sein. Gleichzeitig sieht das GModG ausdrücklich vor, dass Fördermaßnahmen bis 2029 gesichert sind – ein guter Zeitpunkt, energetische Maßnahmen über KfW oder L-Bank zu planen und in die Finanzierung zu integrieren.
Unser Fazit: Der Beschluss ist gefallen – jetzt kommt Klarheit
Das Bundeskabinett hat entschieden. Der Bundestag stimmt voraussichtlich noch vor der Sommerpause ab. Was sich mit Sicherheit sagen lässt:
- Bestehende Energieausweise bleiben gültig – kein Austauschzwang, keine rückwirkenden Pflichten.
- Das GEG gilt übergangsweise bis 1. November 2026 – kein rechtliches Vakuum, keine Unsicherheit.
- Jetzt ausgestellte Ausweise sichern Ihnen 10 Jahre Gültigkeit nach heutigem, einfacherem Standard.
- Banken bewerten Energieeffizienz bereits heute – das bleibt relevant für Ihre Finanzierung.
- Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald der Bundestag das GModG final verabschiedet hat.
Sie haben Fragen zu Ihrem konkreten Vorhaben – Kauf, Verkauf oder Anschlussfinanzierung? Wir helfen Ihnen, die energetischen Anforderungen in Ihrer Finanzierungsplanung richtig einzuordnen.
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