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BAUFINANZIERUNG TOP ZINSEN SÜDBADEN, FREIBURG 11.05.2026

11. Mai 2026
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11. Mai 2026
Update: Energieausweis 2026 – Was das Bundesbauministerium bisher getan hat | Baufi-Zentrum Baden
| Ratgeber Baufinanzierung
Ratgeber · Energieausweis Update Mai 2026

Energieausweis-Reform:
Kabinett hat beschlossen –
was jetzt konkret gilt

Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Was das für Käufer, Verkäufer und Eigentümer jetzt konkret bedeutet – und wann das Gesetz endgültig in Kraft tritt.

Update zum Artikel vom Februar 2026 Aktualisiert: 15. Mai 2026 Lesezeit: ca. 4 Minuten
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Dieser Artikel ist ein Update zu unserem Beitrag „Wichtige Änderungen beim Energieausweis“ vom Februar 2026 und wurde am 15. Mai 2026 aktualisiert. Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Gesetzentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Hier erfahren Sie, was das jetzt konkret bedeutet – und was noch aussteht. Hier der Ursprungsartikel mit geplanten Details zum Energieausweis
01

Vom Referentenentwurf zum Kabinettsbeschluss – die Chronologie

Die EU hatte Deutschland eine klare Deadline gesetzt: Bis zum 29. Mai 2026 musste die überarbeitete Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umgesetzt werden. Diesen Termin hat Deutschland formal verfehlt – aber das Gesetzgebungsverfahren hat in den letzten Tagen erheblich an Fahrt aufgenommen. Hier ist die vollständige Chronologie:

Dez
Dezember 2025
Koalitionsausschuss beschließt Zeitplan: CDU/CSU und SPD einigen sich darauf, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz zu ersetzen. Geplant: Eckpunkte bis Ende Januar 2026, Kabinettsbeschluss Ende Februar 2026.
Feb
24. Februar 2026
Eckpunkte werden vorgestellt – aber nur Eckpunkte: Die Koalitionsfraktionen präsentieren erste inhaltliche Weichenstellungen, darunter die Abschaffung der 65-Prozent-Regel für Heizungen. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt zu diesem Zeitpunkt nicht vor.
Apr
April 2026
Mehrfache Verschiebungen: Der Kabinettsbeschluss, der ursprünglich für Mitte April geplant war, verzögert sich wiederholt. Das Finanzministerium blockiert zeitweise die Ressortabstimmung. Verbände und Bundesländer sollen gehört werden.
5. Mai
5. Mai 2026
Referentenentwurf kommt endlich: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie legt den Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz in die Ressortabstimmung. Erstmals liegen konkrete Details zur geplanten Neuregelung vor.
13. Mai
13. Mai 2026 ✓ Erledigt
Kabinettsbeschluss erfolgt: Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Bundesrat muss nicht zustimmen – das Gesetz wurde als besonders eilbedürftig eingestuft. Jetzt ist der Bundestag am Zug.
Sommer
Ziel: vor parlamentarischer Sommerpause (Mitte Juli)
Bundestag soll beschließen: Das Parlament soll das GModG noch vor der Sommerpause verabschieden. Einzelne Punkte – vor allem zu Klimaschutzaspekten – sind innerhalb der Koalition noch umstritten.
Nov
Spätestens 1. November 2026
GEG-Übergangsfrist als Sicherheitsnetz: Da ein Inkrafttreten zum 1. Juli bereits ausgeschlossen ist, hat die Bundesregierung die bestehende GEG-Übergangsfrist um vier Monate auf den 1. November 2026 verlängert. Bis dahin gilt das aktuelle GEG weiter.

Das Wichtigste in Kürze: Der Kabinettsbeschluss ist gefallen. Das GModG braucht keine Zustimmung des Bundesrates und ist als besonders eilbedürftig eingestuft. Ziel ist eine Verabschiedung durch den Bundestag noch vor der Sommerpause. Das bestehende GEG gilt als Übergangslösung bis spätestens 1. November 2026.

02

Was der Kabinettsbeschluss zum Energieausweis konkret enthält

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 13. Mai 2026 ist nun klar, was das GModG beim Energieausweis tatsächlich verändern wird. Gegenüber dem Referentenentwurf vom 5. Mai haben sich die Kerninhalte nicht grundlegend verändert. Die wichtigsten Punkte:

Mehr Pflichtinhalte, höhere Anforderungen

Die Anforderungen an den Inhalt von Energieausweisen werden laut Entwurf erheblich ausgeweitet. Künftig müssen detailliertere Energiekennwerte, konkrete Sanierungsempfehlungen und eine nachvollziehbare Bewertungsgrundlage Bestandteil jedes Ausweises sein. Die Erstellung wird damit aufwendiger – und anspruchsvoller für Aussteller.

Neue Unterscheidung: Bilanzierungs- vs. Verbrauchsausweis

Der Entwurf differenziert künftig klarer zwischen Energieausweisen auf Basis einer energetischen Bilanzierung und solchen auf Basis des erfassten Verbrauchs. Für Nichtwohngebäude soll grundsätzlich nur noch der aufwendigere Bedarfsausweis zulässig sein. Bei Wohngebäuden bleibt die Wahlfreiheit erhalten – aber mit strengeren Anforderungen an die Verbrauchsdaten: Der erfasste Zeitraum wird auf 24 Monate verkürzt, und die letzte Abrechnung darf maximal 15 Monate zurückliegen.

Die neue EU-Skala kommt – aber nicht sofort

In unserem Februar-Artikel hatten wir über die neue einheitliche EU-Skala von A bis G berichtet, die die bekannte A+ bis H Skala ablösen soll. Der Entwurf bestätigt: Die Energieeffizienzklassen für Wohngebäude bleiben im ersten Schritt unverändert. Die Begründung enthält aber eine klare Ankündigung: Eine grundlegende Überarbeitung der Energieausweis-Regeln soll „bei nächster Gelegenheit“ erfolgen. Die neue EU-Skala ist also auf dem Weg – aber nicht ab Juli 2026.

Was das bedeutet: Die in unserem Februarartikel beschriebenen Veränderungen beim Energieausweis kommen – aber in zwei Stufen. Die erste Stufe bringt mehr Inhalt und höhere Anforderungen. Die zweite Stufe, mit der neuen A bis G Skala und der vollständigen EU-Harmonisierung, folgt später. Wann genau, ist noch offen.
03

Was sich sofort ändert – und was noch nicht

Die entscheidende Frage für alle, die gerade ein Objekt kaufen, verkaufen oder finanzieren wollen: Was gilt heute, was gilt morgen?

Jetzt noch gültig
  • Energieausweise nach aktuellem GEG-Standard sind vollumfänglich gültig
  • Bestehende Ausweise behalten ihre 10-jährige Gültigkeitsdauer
  • Kein Austauschzwang für noch laufende Ausweise
  • Bedarfs- und Verbrauchsausweis weiterhin beantragbar
  • A+ bis H Skala bleibt vorerst bestehen
Kommt mit dem GModG
  • Erweiterte Pflichtinhalte im Energieausweis
  • Strengere Datengrundlage beim Verbrauchsausweis
  • Bedarfsausweis Pflicht für Nichtwohngebäude
  • Höhere Dokumentationspflichten für Aussteller
  • Ausweispflicht auch bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Sanierungen
Der Kabinettsbeschluss ändert nichts an der heutigen Rechtslage: Das GModG ist beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Bis zur finalen Verabschiedung durch den Bundestag – voraussichtlich vor der Sommerpause – gilt das aktuelle GEG unverändert. Bestehende Energieausweise behalten ihre volle Gültigkeit.
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Was das für Käufer, Verkäufer und Eigentümer bedeutet

Für Verkäufer: Das Zeitfenster wird enger

Der Kabinettsbeschluss schafft Klarheit: Das GModG kommt, und mit ihm strengere Anforderungen an den Energieausweis. Wer eine Immobilie verkaufen möchte und dessen Energieausweis abgelaufen ist oder bald abläuft, sollte jetzt handeln. Ein Ausweis nach heutigem GEG-Standard sichert Ihnen 10 Jahre Gültigkeit – zu vergleichsweise einfacheren Anforderungen, als das GModG sie vorsieht.

Für Käufer: Energieausweis kritisch lesen

Der Kabinettsbeschluss ändert nichts an einer Tatsache, die wir bereits im Februar betont haben: Banken berücksichtigen die Energieeffizienz eines Gebäudes bei der Kreditentscheidung bereits heute. Ein schlechter Energieausweis kann die Finanzierbarkeit erschweren oder den Beleihungswert reduzieren. Zudem ist durch das GModG absehbar, dass energetisch schlechte Gebäude künftig noch stärker unter Druck geraten. Wer unsicher ist, sollte schon vor der Objektbindung mit uns sprechen.

Für Eigentümer: Richtung ist jetzt klar

Mit dem Kabinettsbeschluss steht fest: Die Anforderungen im Gebäudebereich werden schrittweise steigen. Energetisch schlechte Gebäude werden mittel- und langfristig schwieriger zu verkaufen sein. Gleichzeitig sieht das GModG ausdrücklich vor, dass Fördermaßnahmen bis 2029 gesichert sind – ein guter Zeitpunkt, energetische Maßnahmen über KfW oder L-Bank zu planen und in die Finanzierung zu integrieren.

Unser Fazit: Der Beschluss ist gefallen – jetzt kommt Klarheit

Das Bundeskabinett hat entschieden. Der Bundestag stimmt voraussichtlich noch vor der Sommerpause ab. Was sich mit Sicherheit sagen lässt:

  • Bestehende Energieausweise bleiben gültig – kein Austauschzwang, keine rückwirkenden Pflichten.
  • Das GEG gilt übergangsweise bis 1. November 2026 – kein rechtliches Vakuum, keine Unsicherheit.
  • Jetzt ausgestellte Ausweise sichern Ihnen 10 Jahre Gültigkeit nach heutigem, einfacherem Standard.
  • Banken bewerten Energieeffizienz bereits heute – das bleibt relevant für Ihre Finanzierung.
  • Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald der Bundestag das GModG final verabschiedet hat.

Sie haben Fragen zu Ihrem konkreten Vorhaben – Kauf, Verkauf oder Anschlussfinanzierung? Wir helfen Ihnen, die energetischen Anforderungen in Ihrer Finanzierungsplanung richtig einzuordnen.

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Hinweis: Alle Angaben basieren auf dem Stand vom 15. Mai 2026. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 13. Mai 2026 beschlossen. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft – es bedarf noch der Zustimmung des Bundestages. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich. Bis zum Inkrafttreten gilt das bestehende GEG. Quellen: Bundesregierung (bundesregierung.de), Haufe Immobilien (haufe.de), gmg-aktuell.de, ean50.de, energie-experten.org. Persönliche Beratung empfohlen.