Heizungsförderung
Heizungsförderung 2027: Bis 31. Januar noch den vollen Bonus sichern
Sie wohnen im eigenen Haus oder in Ihrer eigenen Wohnung und die Heizung ist in die Jahre gekommen? Dann lohnt sich der Blick auf den Kalender: Die KfW-Heizungsförderung sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate. Entscheidend ist, wann Sie den Antrag stellen.
Hinweis: Förderkonditionen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind die Bedingungen der KfW am Tag der Antragstellung, aktuell nachzulesen auf kfw.de. Wir beraten zur Finanzierung, nicht zur Förderung oder Heiztechnik.

Das Wichtigste in Kürze
Volle Förderung nur bei Antrag bis 31. Januar 2027
Selbstnutzende Eigentümer erhalten beim Heizungstausch aktuell 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, bei förderfähigen Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Ab dem 1. Februar 2027 sinken Bonus und Höchstbetrag alle sechs Monate. Für das erste Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus angekündigt: Für Wärmepumpen, die in der EU gefertigt wurden, bleibt die Grundförderung von 30 Prozent über diesen Bonus erhalten; für Wärmepumpen aus Fertigung außerhalb der EU soll sie auf 15 Prozent sinken. Den Zuschuss zahlt die KfW erst nach Abschluss der Arbeiten aus, Eigenanteil und Handwerkerrechnungen müssen also vorher finanziert sein.
Gesetz
Was sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz geändert hat
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz in seiner alten Fassung. Die Pflicht, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist entfallen. Gefördert werden aber weiterhin nur klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen, Biomasse- oder Solarthermieanlagen sowie der Anschluss an ein Wärmenetz.
Förderbausteine
So setzt sich der Zuschuss zusammen
30 %
Grundförderung
Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung in einem bestehenden Wohngebäude, bezogen auf die förderfähigen Kosten.
16 %
Klimageschwindigkeitsbonus
Für Selbstnutzer beim Austausch von Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen sowie von Gas- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren Betrieb.
bis 40 %
Einkommensbonus
Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro 40 Prozent, bis 40.000 Euro 30 Prozent, bis 50.000 Euro 10 Prozent.
- Förderfähige Kosten: bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
- Obergrenze: in der Regel 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten
- Familienzuschlag: Mit einem Kind unter 18 im Haushalt liegen die Einkommensgrenzen um 10.000 Euro höher
Stichtage
So sinkt die Förderung ab Februar 2027
Bonus und Höchstbetrag sinken jeweils zum 1. Februar und 1. August. Maßgeblich ist das Datum, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht, nicht der Einbau.
| Antrag gestellt | Förderfähige Kosten, erste Wohneinheit | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 28.000 € | 16 % |
| 01.02. bis 31.07.2027 | 27.250 € | 12 % |
| 01.08.2027 bis 31.01.2028 | 26.500 € | 8 % |
| 01.02. bis 31.07.2028 | 25.750 € | 4 % |
| ab 01.08.2028 | sinkt weiter | entfällt |
Beispiel: Bei 25.000 Euro förderfähigen Kosten für eine neue Wärmepumpe erhalten Sie mit Antrag bis 31.01.2027 bis zu 11.500 Euro (46 Prozent), mit Antrag im Februar 2027 bis zu 10.500 Euro (42 Prozent), jeweils ohne Einkommensbonus.
Antrag
Darauf kommt es beim Antrag an
- Sie stellen den Antrag selbst im KfW-Portal „Meine KfW“, bevor das Vorhaben beginnt.
- Vorher brauchen Sie eine „Bestätigung zum Antrag“ von Ihrem Fachbetrieb oder einem Energieeffizienz-Experten.
- Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur KfW-Zusage enthalten.
- Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten Sie nur, wenn Sie die Wohnung zum Zeitpunkt des Antrags selbst als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz bewohnen. Als Eigentumsnachweis genügt bei Antragstellung die Auflassungsvormerkung; im Grundbuch eingetragen sein müssen Sie erst, wenn Sie die Nachweise einreichen.
- Der Zuschuss wird erst nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt.
Wer den Stichtag 31. Januar 2027 erreichen will, sollte deshalb jetzt mit dem Heizungsbauer sprechen.
Finanzierung
Förderung vom Staat, Finanzierung von uns
Auch mit hohem Zuschuss bleibt ein Eigenanteil, und die Handwerkerrechnungen kommen vor der Auszahlung. Wir finden die passende Lösung:
- ein Modernisierungsdarlehen
- den KfW-Ergänzungskredit, der sich mit dem Zuschuss kombinieren lässt
- eine Anpassung Ihrer bestehenden Baufinanzierung, etwa im Zuge der Anschlussfinanzierung
Dafür vergleichen wir die Angebote von über 400 Banken. Das Gespräch ist kostenfrei, in Eschbach, telefonisch oder per Video. Wir beraten Eigentümer in Freiburg, im Markgräflerland, am Kaiserstuhl, am Hochrhein mit Lörrach und Rheinfelden sowie in der Ortenau.
Häufige Fragen zur Heizungsförderung
Gilt der Stichtag für den Antrag oder für den Einbau?
Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung bei der KfW. Wer bis 31. Januar 2027 beantragt, erhält 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, auch wenn die Heizung später eingebaut wird. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen.
Bekomme ich den Bonus auch, wenn ich ein Haus gerade erst kaufe?
Nur, wenn Sie die Immobilie bei Antragstellung bereits selbst als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz bewohnen. Der Grundbucheintrag muss dann noch nicht vorliegen: Laut KfW genügt bei Antragstellung die Auflassungsvormerkung, eingetragen sein müssen Sie erst bei Einreichung der Nachweise. Wer noch nicht selbst dort wohnt, erhält keinen Klimageschwindigkeitsbonus.
Wird eine neue Gas- oder Ölheizung gefördert?
Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt zwar wieder mehr Wahlfreiheit, gefördert werden aber nur klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie oder der Anschluss an ein Wärmenetz.
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Erst nach Abschluss der Arbeiten und Prüfung der Nachweise. Eigenanteil und Rechnungen müssen Sie bis dahin finanzieren. Genau dabei unterstützen wir Sie.
Beraten Sie auch zur Förderung selbst?
Wir beraten zur Finanzierung. Verbindliche Auskünfte zur Förderung erteilt ausschließlich die KfW, den Antrag bereitet Ihr Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte mit Ihnen vor.
Heizungstausch geplant?
Wir rechnen die Finanzierung kostenfrei und unverbindlich mit Ihnen durch, telefonisch, per Video oder in Eschbach.
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Verfasst von der Baufi-Zentrum Baden GmbH. Zuletzt aktualisiert am 5. November 2026.
