Eigenheimrente ab 2027

Eigenheimrente für Familien: mit Kinderzulage zum eigenen Zuhause

Für Familien ist die Eigenheimrente besonders attraktiv, weil der Staat zusätzlich zu den Zulagen der Eltern für jedes Kind eine eigene Zulage zahlt. Ab dem 1. Januar 2027 fällt die Förderung insgesamt deutlich höher aus als bisher.

Die Förderung für Familien im Überblick

Illustration: Haus, Familie mit Kind und steigender Münzstapel als Sinnbild für die Eigenheimrente für Familien ab 2027
  • Jeder förderberechtigte Elternteil erhält die Grundzulage: 50 Cent je Euro bis 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, darüber 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro, höchstens 540 Euro.
  • Für jedes Kind gibt es bis zu 300 Euro Kinderzulage im Jahr. Laut Bundesregierung wird sie bereits ab 25 Euro Sparbeitrag im Monat voll gezahlt.
  • Das Kapital kann für Kauf, Bau oder Entschuldung des selbst genutzten Familienheims eingesetzt werden, bis zu 100 Prozent des geförderten Vermögens.
  • Die Eigenheimrente lässt sich in der Finanzierung neben dem KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ einsetzen. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, prüfen wir gemeinsam.

Rechenbeispiel

Eine Familie aus dem Markgräflerland, beide berufstätig, ein Kind. Jeder Elternteil zahlt 30 Euro im Monat ein, zusammen 720 Euro im Jahr. Der Staat legt 660 Euro dazu: zweimal 180 Euro Grundzulage und 300 Euro für das Kind. Nach fünf Jahren stehen aus Einzahlungen und Zulagen rund 6.900 Euro für das Eigenheim bereit, zuzüglich möglicher Erträge. Wer die Höchstbeträge ausschöpft, erhält bis zu 1.380 Euro Zulagen im Jahr.

Beratung in Freiburg, Südbaden und bundesweit

Wir beraten Sie persönlich in unserem Büro in Eschbach zwischen Freiburg und Basel, für Kundinnen und Kunden aus Freiburg, dem Markgräflerland und dem Kaiserstuhl, Lörrach und der Ortenau. Die Eigenheimrente können Sie bei uns auch bundesweit abschließen: Beratung, Vergleich und Abschluss laufen dann telefonisch oder per Videoberatung, Ihre Unterlagen laden Sie sicher in unser Kundenportal hoch. Wir sind nicht an einen Anbieter gebunden und rechnen Ihnen vor, welcher Vertrag zu Ihrer Finanzierung passt.

Häufige Fragen zur Eigenheimrente für Familien

Wer bekommt die Kinderzulage?

Die Kinderzulage erhält in der Regel der Elternteil, dem das Kindergeld zusteht. Wie Sie die Verträge am günstigsten aufteilen, rechnen wir mit Ihnen durch.

Können beide Eltern einen eigenen Vertrag haben?

Ja. Jeder förderberechtigte Elternteil kann die Grundzulage mit einem eigenen Vertrag nutzen.

Lohnt sich das, wenn wir erst in einigen Jahren kaufen wollen?

Gerade dann. Je früher Sie beginnen, desto mehr Zulagen sammeln sich bis zum Kauf als Eigenkapital an.

Passt die Eigenheimrente zu KfW 300?

Beide Bausteine können in einer Finanzierung zusammen eingesetzt werden. Ob Sie die Voraussetzungen für KfW 300 erfüllen, etwa die Einkommensgrenze, prüfen wir vorab.

Wir rechnen es Ihnen vor

Kostenfreies Beratungsgespräch, telefonisch, per Videoberatung oder persönlich in Eschbach. Telefon +49 7634 50851-0.

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