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Baufinanzierung (auch in Schweizer Franken) für Schweizer Grenzgänger
5. Dezember 2025
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Start 16.12.2025 KFW 55 EH Förderprogramm

Neue KfW‑Förderung für

Effizienzhaus 55:

Jetzt Bau-Chance nutzen, bevor sich das Zeitfenster schließt

Stand: 10.12.2025

Wie bereits bekannt: Ab dem 16. Dezember 2025 gibt es wieder eine KfW‑Förderung für Neubauten im Standard „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“. Diese Förderung ist zeitlich befristet und soll vor allem bereits geplante, aber noch nicht gestartete Wohnbauprojekte endlich in Gang bringen.

Wir erklären im Beitrag die bekannten Hintergründe zum Förderkredit und dessen Voraussetzungen

Was ist ein Effizienzhaus 55 – in einfachen Worten?

Ein Effizienzhaus 55 verbraucht deutlich weniger Energie als ein Neubau nach Mindeststandard – vereinfacht gesagt etwa knapp die Hälfte. Möglich wird das durch gute Dämmung, moderne Haustechnik und den Einsatz erneuerbarer Energien anstelle klassischer Öl‑ oder Gasheizungen.

Für die neue KfW‑Stufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ gelten klare Vorgaben: Das Haus muss die technischen Mindestanforderungen für EH55 erfüllen, es dürfen keine fossilen Wärmeerzeuger eingesetzt werden, und zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Pro Wohneinheit können bis zu 100.000 Euro an zinsverbilligten KfW‑Darlehen aufgenommen werden.

Warum die Förderung nur befristet ist

Das Bundesbauministerium und die KfW haben klar kommuniziert, dass diese EH55‑Förderung helfen soll, den Bauüberhang im Wohnungsbau abzubauen. Gefördert werden vor allem Projekte, die bereits durchgeplant sind, aber wegen gestiegener Bau‑ und Finanzierungskosten noch nicht gestartet wurden.

Deshalb ist das Programm zeitlich befristet und an enge Bedingungen geknüpft: Liefer‑ und Leistungsverträge sowie Kaufverträge (Ersterwerb) dürfen erst ab dem 16. Dezember 2025 geschlossen werden, und der Baubeginn („erster Spatenstich“) darf ebenfalls nicht vor diesem Datum liegen. Eine rückwirkende Förderung für früher geschlossene Verträge ist ausgeschlossen.

Wer keinen Antrag stellen darf

Neben Bund, Ländern und deren Einrichtungen sind in den neuen Richtlinien weitere Gruppen von der Förderung ausgeschlossen. Dazu gehören Unternehmen und Einrichtungen, an denen Bund oder Länder mehrheitlich beteiligt sind, sowie Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die eine Vermögensauskunft beziehungsweise eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.

Damit soll sichergestellt werden, dass die begrenzten Fördermittel in wirtschaftlich solide Projekte fließen, die tatsächlich zu neuem, bewohnbarem Wohnraum führen.

Wechsel zwischen EH55 und anderen KfW‑Stufen: mehr Flexibilität, aber klare Regeln

Die EH55‑Förderung wird in das bestehende KfW‑Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298)“ integriert. Neben den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ steht nun die zusätzliche Stufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ zur Verfügung.

Ein Wechsel zwischen den Stufen ist möglich, aber an Bedingungen und zum Teil Sperrfristen gebunden – insbesondere beim Wechsel von einer klimafreundlichen Stufe hin zur befristeten EH55‑Stufe und umgekehrt. Nach Auszahlung des KfW‑Darlehens wird ein Wechsel deutlich eingeschränkt oder ist ganz ausgeschlossen, sodass die anfängliche Entscheidung gut überlegt sein muss.

Aufschiebende Bedingung: Sicherheit beim Kauf vom Bauträger

Ein wichtiger Punkt für Käuferinnen und Käufer vom Bauträger: Kaufverträge können mit einer aufschiebenden Bedingung verknüpft werden, die auf die KfW‑Förderzusage Bezug nimmt, ohne dass dies als förderschädlicher Vorhabenbeginn zählt. So lassen sich feste Kaufpreise und Bauzusagen verhandeln, während die Förderung noch geprüft wird.

Trotzdem gilt weiterhin: Der KfW‑Antrag muss vor Baubeginn beziehungsweise vor der ersten Kaufpreiszahlung gestellt sein – sonst droht der Verlust des Förderanspruchs.

Was bedeutet das für Ihre Baufinanzierung?

Mit der EH55‑Stufe entsteht eine attraktive Zwischenlösung: weniger streng und meist kostengünstiger umzusetzen als ein Effizienzhaus 40, aber mit klaren energetischen Vorgaben und einem zinsverbilligten KfW‑Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Gerade für Familien und private Bauherren mit bereits erteilter Baugenehmigung kann das den entscheidenden Unterschied in der Finanzierungsrechnung machen.

Gleichzeitig wird die Förderlandschaft komplexer: Fristen, technische Anforderungen, Ausschlusskriterien und Wechselregeln zwischen Förderstufen müssen sauber aufeinander abgestimmt werden – und das in Verbindung mit dem Bankdarlehen, Eigenkapital und eventuellen weiteren Fördermitteln.

Warum Sie jetzt handeln sollten – und wie wir Sie begleiten

Wenn Ihre Baugenehmigung bereits vorliegt oder kurz bevorsteht, ist jetzt der richtige Moment, die neue KfW‑Förderung strategisch in Ihre Finanzierung einzubauen. Das EH55‑Programm ist befristet und mit einem begrenzten Förderbudget hinterlegt – wer zu lange abwartet, riskiert, dass die Mittel erschöpft sind oder Fristen verpasst werden.

Als regional in Südenbaden – Eschbach (bei Bad Krozingen, in der Nähe von Freiburg) verankerter Baufinanzierer mit Beratung für Bauprojekte in ganz Deutschland verstehen wir uns als Ihren „Kompass durch den Förder‑ und Finanzierungsdschungel“. Wir prüfen, ob Effizienzhaus 55 oder eine andere KfW‑Variante und/ oder zusätzlich andere mögliche Förderungen, die besser zu Ihrem Projekt passen, kombinieren die KfW‑Darlehen sinnvoll mit Bankkrediten und begleiten Sie von der Förderanfrage bis zur letzten Auszahlung.

Baugenehmigung da? Dann jetzt EH55‑Chance prüfen lassen!

Sie haben Ihre Baugenehmigung bereits in der Tasche oder der Start Ihres Neubaus steht kurz bevor? Dann ist jetzt der Zeitpunkt, an dem jede Woche zählt. Lassen Sie prüfen, ob und wie die EH55‑Förderung Ihre Finanzierung spürbar entlasten kann.

Kontaktieren Sie uns noch heute – telefonisch, per Videoberatung oder persönlich vor Ort. Gemeinsam planen wir Ihre Finanzierung so, dass Sie die neue KfW‑Förderung optimal nutzen und Ihr Bauprojekt sicher und finanzierbar auf den Weg bringen.


Quellen (Auswahl): KfW – Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298)“ und Merkblatt Stand 12/2025 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – Informationen zur EH55‑Förderung Verbände‑Informationen zur Rolle der EH55‑Kredite im Wohnungsbau.