Eigenheimrente ab 2027

Eigenheimrente für Selbstständige: ab 2027 erstmals gefördert

Bisher blieben die meisten Selbstständigen bei der staatlich geförderten Altersvorsorge außen vor. Ab dem 1. Januar 2027 können auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende die Förderung nutzen, und damit auch die Eigenheimrente für das eigene Haus oder die eigene Wohnung.

Was sich für Selbstständige ändert

Illustration: Haus, Aktentasche und steigender Münzstapel als Sinnbild für die Eigenheimrente für Selbstständige ab 2027
  • Förderberechtigt sind ab 2027 Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Bisher hing die Förderung in der Regel von der Rentenversicherungspflicht ab.
  • Der Staat zahlt eine Grundzulage: 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 Euro im Jahr, darüber 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro. Das ergibt bis zu 540 Euro Zulage im Jahr.
  • Für jedes Kind kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage im Jahr hinzu.
  • Das angesparte Kapital können Sie für Kauf, Bau oder Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie einsetzen, bis zu 100 Prozent des geförderten Vermögens. Auch Tilgungsleistungen für ein Darlehen auf die selbst genutzte Immobilie werden gefördert.

Rechenbeispiel

Eine selbstständige Grafikdesignerin aus Freiburg zahlt 150 Euro im Monat ein, also 1.800 Euro im Jahr. Sie erhält dafür die volle Grundzulage von 540 Euro: 180 Euro für die ersten 360 Euro und 360 Euro für die weiteren 1.440 Euro. Über fünf Jahre sind das 2.700 Euro Zulagen, die zusammen mit ihren Einzahlungen von 9.000 Euro als Eigenkapital für die eigene Wohnung zur Verfügung stehen, zuzüglich möglicher Erträge.

Warum gerade für Selbstständige wichtig

Selbstständige brauchen für eine Baufinanzierung häufig mehr Eigenkapital, weil Banken schwankende Einkommen vorsichtiger bewerten. Wer frühzeitig gefördert anspart, verbessert die Ausgangslage für das spätere Bankgespräch. Wir kennen die Anforderungen der Banken an Selbstständige aus unserer täglichen Arbeit und bereiten Sie darauf vor.

Beratung in Freiburg, Südbaden und bundesweit

Wir beraten Sie persönlich in unserem Büro in Eschbach zwischen Freiburg und Basel, für Kundinnen und Kunden aus Freiburg, dem Markgräflerland und dem Kaiserstuhl, Lörrach und der Ortenau. Die Eigenheimrente können Sie bei uns auch bundesweit abschließen: Beratung, Vergleich und Abschluss laufen dann telefonisch oder per Videoberatung, Ihre Unterlagen laden Sie sicher in unser Kundenportal hoch. Wir sind nicht an einen Anbieter gebunden und rechnen Ihnen vor, welcher Vertrag zu Ihrer Finanzierung passt.

Häufige Fragen zur Eigenheimrente für Selbstständige

Ab wann kann ich als Selbstständiger gefördert werden?

Die neue Förderung gilt ab dem 1. Januar 2027. Wer bereits einen Vertrag hat, kann laut Deutscher Rentenversicherung per Erklärung in die neue Förderung wechseln.

Gilt das auch für Freiberufler und Gewerbetreibende?

Ja. Die Bundesregierung nennt ausdrücklich Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Ob das im Einzelfall auch für Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks gilt, prüfen wir mit Ihnen.

Muss ich jeden Monat gleich viel einzahlen?

Die Förderung bemisst sich am Jahresbeitrag. Wie flexibel Sie einzahlen können, hängt vom gewählten Vertrag ab. Das klären wir vor dem Abschluss.

Hilft mir die Eigenheimrente bei der Baufinanzierung?

Ja. Das geförderte Kapital zählt als Eigenkapital, und Tilgungen auf die selbst genutzte Immobilie werden gefördert. Wir planen beides gemeinsam mit Ihrer Finanzierung.

Wir rechnen es Ihnen vor

Kostenfreies Beratungsgespräch, telefonisch, per Videoberatung oder persönlich in Eschbach. Telefon +49 7634 50851-0.

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