Illustration: Haus, Checkliste mit Lupe, Schweizer und deutsche Flagge sowie Münzen in Franken und Euro als Symbol für die Prüfung einer Grenzgänger-Baufinanzierung

Ratgeber · Grenzgänger Schweiz

Baufinanzierung als Grenzgänger: Was Banken bei Einkommen in Franken prüfen

Wer in der Schweiz arbeitet und in Südbaden oder am Hochrhein kauft, bekommt eine Baufinanzierung, aber nicht bei jeder Bank und nicht zu gleichen Bedingungen. Hier lesen Sie, worauf Banken bei einem Einkommen in Franken achten und welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten.

Kurz gesagt

Grenzgänger mit Einkommen in Franken können in Deutschland finanzieren. Banken prüfen vor allem vier Punkte: den Grenzgängerstatus, wie sie das Einkommen in Franken umrechnen, wie viel Eigenkapital vorhanden ist und ob ein Darlehen in Euro, in Franken oder eine Kombination passt. Guthaben aus der Pensionskasse und, falls vorhanden, aus der Säule 3a können das Eigenkapital stärken. Weil jede Bank anders rechnet, lohnt sich der Vergleich.

Stand Oktober 2026 · Verfasst von der Baufi-Zentrum Baden GmbH

Ein Gehalt in Schweizer Franken ist bei der Baufinanzierung Vorteil und Hürde zugleich. Das Einkommen ist meist hoch, doch Einnahmen in Franken und eine Immobilie in Euro bedeuten für die Bank ein Wechselkursrisiko. Seit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie von 2016 müssen Banken dieses Risiko bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigen. Viele Institute verzichten deshalb ganz auf Grenzgänger, andere bewerten das Einkommen sehr unterschiedlich. Einen Überblick über die Finanzierungsmodelle finden Sie auf unserer Seite Baufinanzierung für Schweizer Grenzgänger.

1. Ihr Status als Grenzgänger

Die Bank will wissen, wo Sie Ihr Einkommen versteuern, denn davon hängt Ihr Nettoeinkommen ab. Als Grenzgänger mit Wohnsitz in Baden-Württemberg ist Ihr Lohn grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Die Schweiz behält eine Quellensteuer von 4,5 Prozent ein, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber eine Ansässigkeitsbescheinigung des Finanzamts vorlegen. Jedes Jahr geben Sie in Deutschland eine Steuererklärung mit der Anlage N-Gre ab.

Achtung bei Homeoffice: Der Grenzgängerstatus setzt regelmäßiges Pendeln voraus. Seit 2026 müssen Sie dafür an mindestens 20 Prozent Ihrer vereinbarten Arbeitstage in der Schweiz arbeiten. Kehren Sie an mehr als 60 Arbeitstagen im Jahr arbeitsbedingt nicht an Ihren Wohnsitz zurück, entfällt der Status ebenfalls. Ändert sich Ihre Besteuerung, ändert sich auch das Nettoeinkommen, mit dem die Bank rechnet. Die Regeln im Detail erklärt das Finanzamt Baden-Württemberg auf seiner Seite für Grenzgänger.

2. Wie die Bank Ihr Einkommen in Franken bewertet

Deutsche Banken rechnen Ihr Gehalt in Euro um und ziehen meist einen Sicherheitsabschlag ab. Er soll sicherstellen, dass Sie die Rate auch dann zahlen können, wenn der Franken gegenüber dem Euro an Wert verliert. Wie hoch der Abschlag ist und mit welchem Kurs gerechnet wird, legt jede Bank selbst fest. Bei gleichem Einkommen kann die mögliche Darlehenshöhe deshalb von Bank zu Bank deutlich auseinanderliegen.

Außerdem schaut die Bank auf diese Punkte:

  • Art der Anstellung: Unbefristete Stellen nach der Probezeit werden am besten bewertet. Eine Befristung oder ein frischer Stellenwechsel schließt eine Finanzierung nicht aus, schränkt die Bankauswahl aber ein.
  • Feste und variable Bestandteile: Ein vertraglich vereinbarter 13. Monatslohn zählt bei vielen Banken mit, Boni und Provisionen oft nur teilweise oder gar nicht.
  • Abzüge in der Schweiz: Beiträge zu AHV, Pensionskasse und Krankentaggeld mindern das Nettoeinkommen und müssen aus den Lohnabrechnungen klar hervorgehen.
  • Krankenversicherung: Ob Sie in der Schweiz oder in Deutschland versichert sind, wirkt sich auf die monatlichen Ausgaben in der Haushaltsrechnung aus.

3. Eigenkapital und Schweizer Vorsorge

Wegen des Währungsrisikos erwarten viele Banken von Grenzgängern mehr Eigenkapital. Als Orientierung sollten die Kaufnebenkosten vollständig aus eigenen Mitteln stammen, oft zusätzlich ein Teil des Kaufpreises. Hier kann die Schweizer Vorsorge helfen.

Vorbezug aus der Pensionskasse: Für selbst genutztes Wohneigentum an Ihrem Wohnsitz dürfen Sie Guthaben aus der Pensionskasse vorbeziehen, auch für eine Immobilie in Deutschland. Dabei gelten feste Regeln:

  • mindestens 20.000 Franken pro Vorbezug, höchstens alle fünf Jahre
  • Antrag spätestens drei Jahre vor dem frühesten Rücktrittsalter Ihrer Pensionskasse
  • ab 50 Jahren begrenzt auf das Guthaben im Alter von 50 oder die Hälfte des aktuellen Guthabens
  • bei Verheirateten nur mit schriftlicher Zustimmung des Ehepartners
  • Rückzahlung, wenn Sie die Immobilie verkaufen oder vermieten

Der Vorbezug wird besteuert. Lassen Sie die steuerlichen Folgen in der Schweiz und in Deutschland vorab von einer Steuerberatung prüfen. Die genauen Bedingungen stehen im Reglement Ihrer Pensionskasse.

Verpfändung statt Auszahlung: Statt das Guthaben zu beziehen, können Sie es der finanzierenden Bank als zusätzliche Sicherheit verpfänden. Das Geld bleibt in Ihrer Vorsorge. Nicht jede deutsche Bank akzeptiert diese Sicherheit, deshalb lohnt sich auch hier der Vergleich.

Säule 3a, falls vorhanden: Anders als die Pensionskasse ist die Säule 3a freiwillig, und viele Grenzgänger haben keine. Wer dort ein Guthaben angespart hat, kann es ebenfalls für selbst genutztes Wohneigentum einsetzen, nach den Regeln seiner Vorsorgestiftung. Ob sich Einzahlungen in die Säule 3a für Sie als Grenzgänger steuerlich lohnen, hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Steuerberatung.

4. Darlehen in Euro, in Franken oder beides

Illustration: Haus und Schlüssel, dazu Schweizer und deutsche Flagge mit den Währungen Franken und Euro

Ein Euro-Darlehen bietet lange Zinsbindungen und eine feste Rate in Euro. Das Währungsrisiko liegt dann beim Einkommen. Bei einem Franken-Darlehen laufen Einkommen und Rate in derselben Währung, dafür steigt die Restschuld in Euro gerechnet, wenn der Franken aufwertet. Für diesen Fall gibt Ihnen das Gesetz ein Recht auf Umwandlung in Euro, wenn sich Restschuld oder Rate um mehr als 20 Prozent gegenüber dem Kurs bei Vertragsschluss erhöhen (§ 503 BGB).

Kombination aus Franken- und Euro-Darlehen: Sie müssen sich nicht für eine Währung entscheiden. Ein Teil der Finanzierung kann in Franken laufen, ein anderer in Euro. Das bietet sich besonders an, wenn Förderkredite enthalten sind: Darlehen der KfW und der L-Bank Baden-Württemberg werden in Euro vergeben und lassen sich mit einem Bankdarlehen in Franken oder in Euro kombinieren. So verteilen Sie das Währungsrisiko und nutzen trotzdem die Förderung.

Welche Aufteilung zu Ihnen passt, hängt von Ihren Plänen ab, zum Beispiel davon, wie lange Sie voraussichtlich in der Schweiz arbeiten und wie viel Eigenkapital Sie einbringen.

Warum Sie vor der ersten Bankanfrage zu uns kommen sollten

Eine Grenzgänger-Finanzierung hat mehr Stellschrauben als eine gewöhnliche Baufinanzierung: Grenzgängerstatus, Währungsabschlag, Schweizer Vorsorge, Förderkredite und die Wahl der Währung greifen ineinander. Ob und in welcher Höhe eine Finanzierung machbar ist, entscheidet sich deshalb nicht erst bei der Bank, sondern bei der Vorbereitung.

  • Machbarkeit klären, bevor Sie sich festlegen: Wir prüfen vorab, welche Banken Ihr Einkommen in Franken akzeptieren und welcher Kaufpreis realistisch ist, möglichst bevor Sie eine Immobilie reservieren oder einen Notartermin vereinbaren.
  • Absagen vermeiden: Wer ohne Vorbereitung bei der eigenen Bank anfragt, erhält bei Grenzgängereinkommen häufig eine Absage. Wir reichen Ihre Anfrage gezielt dort ein, wo Ihr Fall in die Prüfkriterien passt.
  • Vorlauf für die Vorsorge einplanen: Ein Vorbezug aus der Pensionskasse braucht einen Antrag, bei Verheirateten die Zustimmung des Ehepartners und Bearbeitungszeit. Das muss zum Zeitplan von Kaufvertrag und Auszahlung passen.
  • Alles in einem Konzept: Bankdarlehen in Euro oder Franken, KfW- und L-Bank-Förderung und Eigenkapital aus der Schweiz stimmen wir so aufeinander ab, dass die Finanzierung insgesamt trägt.

Je früher wir Ihre Situation kennen, desto mehr Möglichkeiten bleiben offen. Ein Gespräch vor der ersten Bankanfrage ist für Sie kostenfrei und spart oft Wochen.

Checkliste: Diese Unterlagen braucht die Bank

  • Arbeitsvertrag mit Angaben zu Probezeit, Befristung und 13. Monatslohn
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate und Lohnausweis des Vorjahres
  • Grenzgängerbewilligung (Ausweis G)
  • Ansässigkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • letzter Einkommensteuerbescheid mit Anlage N-Gre
  • aktueller Vorsorgeausweis der Pensionskasse, falls vorhanden Kontoauszug der Säule 3a
  • Nachweise über weiteres Eigenkapital, zum Beispiel Konto- und Depotauszüge
  • Unterlagen zur Immobilie: Exposé, Grundbuchauszug, Grundriss, Wohnflächenberechnung

Mit vollständigen Unterlagen können wir Ihre Anfrage gezielt bei den Banken einreichen, die Grenzgänger finanzieren. So vermeiden Sie unnötige Absagen und mehrfache Bonitätsabfragen.

Unsere Erfahrung am Hochrhein: Die Baufi-Zentrum Baden GmbH aus Eschbach ist nicht an eine Bank gebunden und vergleicht über 400 Banken, darunter die Institute, die Einkommen in Franken bewerten. Wir haben bereits Grenzgänger aus Weil am Rhein, Lörrach, Rheinfelden und Waldshut-Tiengen finanziert. Die Beratung läuft persönlich, telefonisch oder per Video. Ihr Ansprechpartner ist Oliver Brand.

Häufige Fragen von Grenzgängern

Finanziert jede Bank Grenzgänger mit Einkommen in Franken?

Nein. Viele Banken lehnen Einkommen in Fremdwährung ab, andere bewerten es mit unterschiedlichen Abschlägen. Deshalb lohnt sich der Vergleich über mehrere Banken.

Was bedeutet Homeoffice für meine Baufinanzierung als Grenzgänger?

Seit 2026 bleibt der Grenzgängerstatus nur erhalten, wenn Sie an mindestens 20 Prozent Ihrer Arbeitstage in der Schweiz arbeiten. Fällt der Status weg, ändert sich die Besteuerung und damit das Nettoeinkommen, das die Bank ansetzt.

Kann ich meine Pensionskasse für ein Haus in Deutschland nutzen?

Ja, wenn Sie die Immobilie selbst als Wohnsitz nutzen. Sie können Guthaben vorbeziehen, mindestens 20.000 Franken, oder es der Bank verpfänden. Beim Verkauf oder bei einer Vermietung muss ein Vorbezug zurückgezahlt werden.

Kann ich ein Darlehen in Franken mit Förderkrediten kombinieren?

Ja. KfW- und L-Bank-Darlehen laufen in Euro und lassen sich mit einem Bankdarlehen in Franken oder in Euro kombinieren. So nutzen Sie die Förderung und verteilen das Währungsrisiko.

Brauche ich als Grenzgänger eine Säule 3a?

Nein. Die Säule 3a ist freiwillig. Ist ein Guthaben vorhanden, kann es als Eigenkapital für selbst genutztes Wohneigentum dienen. Für die Finanzierung ist meist die Pensionskasse wichtiger.

Wann sollte ich mich beraten lassen?

Am besten bevor Sie bei einer Bank anfragen und bevor Sie eine Immobilie reservieren. Dann lässt sich die Machbarkeit klären, und Sie vermeiden Absagen.

Muss ich für die Beratung nach Eschbach kommen?

Nein. Wir beraten auch telefonisch oder per Video, Unterlagen tauschen Sie über unser verschlüsseltes Kundenportal aus.

Stand: Oktober 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung, Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfmaßstäbe der Banken und Regeln der Vorsorgeeinrichtungen können sich ändern.

Lassen Sie Ihre Grenzgänger-Finanzierung vorab prüfen

Wir prüfen, welche Banken Ihr Einkommen in Franken am besten bewerten, und beziehen Ihre Schweizer Vorsorge ein. Die Beratung ist für Sie kostenfrei.

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