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10. Dezember 2025

Update! KFW 55 Energieeffizienzhaus, Förderkredit Stand: 10.12.2025 Konditionen

Warum die Förderung nur befristet ist Das Bundesbauministerium und die KfW haben klar kommuniziert, dass diese EH55‑Förderung helfen soll, den Bauüberhang im Wohnungsbau abzubauen. Gefördert werden vor allem Projekte, die bereits durchgeplant sind, aber wegen gestiegener Bau‑ und Finanzierungskosten noch nicht gestartet wurden. Deshalb ist das Programm zeitlich befristet und an enge Bedingungen geknüpft: Liefer‑ und Leistungsverträge sowie Kaufverträge (Ersterwerb) dürfen erst ab dem 16. Dezember 2025 geschlossen werden, und der Baubeginn („erster Spatenstich“) darf ebenfalls nicht vor diesem Datum liegen. Eine rückwirkende Förderung für früher geschlossene Verträge ist ausgeschlossen.