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29. Mai 2026

Modernisierungsvorsorge mit Bausparvertrag – Cash 3 & Cash 5 erklärt

Heizung, Fenster, Dach – irgendwann braucht jede Immobilie Erneuerung. Wer dafür heute schon die richtige Vorsorge trifft, ist unabhängig von staatlichen Förderprogrammen, deren Fortbestand niemand garantieren kann.
15. Mai 2026

Immobilien – Energieausweis-Reform 2026 – Update 15.05.2026

Update: Energieausweis 2026 – Was das Bundesbauministerium bisher getan hat | Baufi-Zentrum Baden Baufi-Zentrum Baden GmbH | Ratgeber Baufinanzierung Ratgeber · Energieausweis Update Mai 2026 Energieausweis-Reform:Kabinett […]
13. Februar 2026

Energieausweis-Reform 2026: Was Immobilienbesitzer in Baden jetzt wissen müssen!

https://bz-baden.de/wp-content/uploads/2026/02/Neuer-Energieausweis.mp4 Ab Mai 2026 treten neue EU‑Regelungen zum Energieausweis in Kraft. Diese sollen für mehr Transparenz im Immobilienmarkt sorgen – gleichzeitig steigen die Anforderungen und der […]
2. Februar 2026

KFW55/EH55 befristete Förderung! Baufinanzierung Freiburg

Förderung beim Immobilienkauf 2026 in Südbaden, Ortenau und Hochrhein sichern Baufinanzierungs-Ausblick für Freiburg, Bad Krozingen, Ortenau und Hochrhein Wer 2026 eine Immobilie kaufen oder bauen möchte, beschäftigt sich vor allem mit einer zentralen Frage. Welche Förderung beim Immobilienkauf ist möglich und wie lässt sich diese sinnvoll in die Baufinanzierung integrieren
21. Januar 2026

Immobilien- Wert steigern durch Modernisierung! Extra Thema: Anschlussfinanzierung!

Immobilien-Update: Wert steigern durch Modernisierung und Zinsen sichern Wer eine Immobilie besitzt, steht früher oder später vor zwei großen finanziellen Weichenstellungen: Die Instandhaltung bzw. Modernisierung des Objekts und das Ende der ersten Zinsbindung. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie beide Punkte optimal planen.
10. Dezember 2025

Update! KFW 55 Energieeffizienzhaus, Förderkredit Stand: 10.12.2025 Konditionen

Warum die Förderung nur befristet ist Das Bundesbauministerium und die KfW haben klar kommuniziert, dass diese EH55‑Förderung helfen soll, den Bauüberhang im Wohnungsbau abzubauen. Gefördert werden vor allem Projekte, die bereits durchgeplant sind, aber wegen gestiegener Bau‑ und Finanzierungskosten noch nicht gestartet wurden. Deshalb ist das Programm zeitlich befristet und an enge Bedingungen geknüpft: Liefer‑ und Leistungsverträge sowie Kaufverträge (Ersterwerb) dürfen erst ab dem 16. Dezember 2025 geschlossen werden, und der Baubeginn („erster Spatenstich“) darf ebenfalls nicht vor diesem Datum liegen. Eine rückwirkende Förderung für früher geschlossene Verträge ist ausgeschlossen.